Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz
Herr Dipl.-Ing. (FH)
Carsten Bär
ist nach § 6 der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen vom 6. Mai 2004 (GVBl. S. 565) als
Prüfingenieur für Brandschutz
mit der Niederlassung in Zella-Mehlis anerkannt.
Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO)
§ 2
Prüfingenieure ......
(1) Prüfingenieure nehmen in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben nach der Thüringer Bauordnung oder nach Vorschriften aufgrund der Thüringer Bauordnung im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. Sie unterstehen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde. ...